Betrifft: Sonderprüfungen nur durch aktiven Ausbilder

Im Fokus der Präsidiumssitzung des OEPS vom 17.03.2026 stand der Passus in der ÖTO §§ 1404/1405 betreffend „Sonderprüfungen nur durch aktiven Ausbilder“, der bereits im Vorfeld per Umlaufbeschluss vorläufig außer Kraft gesetzt wurde. In der Sitzung wurde nun darüber beraten, ob diese Außerkraftsetzung beibehalten oder der Passus wieder aufgenommen werden soll.

Seitens des Präsidiums wurde festgehalten, dass es zu diesem Thema noch Klärungsbedarf gibt und im weiteren Verlauf eine gute, praxisnahe Lösung im Sinne aller Beteiligten gefunden werden soll.

Beschluss: Das Präsidium hat einstimmig beschlossen, die Aussetzung dieses Passus weiterhin beizubehalten.