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NEUE DETAILS ZUR PRAE

Reiseaufwandsentschädigung

An alle Veranstalter

Seit 1.1.2023 besteht eine Meldepflicht der an die Richter ausbezahlten Reiseaufwandsentschädigungen an das Finanzamt mittels Formular L19. Darunter fallen alle ausbezahlten Teilbeträge (Tagsätze für Richter, Turnierbeauftragte und km-Gelder). Zur Erfassung dieser Zahlungen ist von den Funktionären das Formular PRAE (Pauschale Reiseaufwandsentschädigung) auszufüllen und dem Veranstalter zu übergeben.
Näheres dazu auf der OEPS-Homepage unter https://www.oeps.at/de/aktuelles/Neue_Details_zur_Pauschale_Reiseaufwandsentschaedigung


Es gibt neue Details zur erhöhten Pauschale Reiseaufwandsentschädigung, kurz PRAE. Sie startet wie erwartet mit 1. Jänner 2023. Neu ist die jährliche Meldepflicht für Sportvereine. Diese müssen sämtliche in einem Kalenderjahr ausbezahlte Reiseaufwandsentschädigungen bis spätestens Ende Februar des Folgejahres via Meldeformular dem Finanzamt übermitteln. Erstmals somit Ende Februar 2024.

Mit 1. Jänner 2023 werden die Tages- und Monatssätze der PRAE von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht.

Gleichzeitig wird eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt. Zu melden werden die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins/Verbands sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer des/der Empfänger:in und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde, sein. Die Meldung muss im Folgejahr (d.h. erstmal 2024) bis spätestens Ende Februar erfolgen.

Auf der Website der Sport Austria finden Sie das angepasste monatliche PRAE-Formular zur Dokumentation monatlicher Auszahlungen an PRAE-Empfänger:innen sowie den offiziellen Entwurf des analogen Meldeformulars für die Jahresmeldung an das Finanzamt: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/abrechnungsformulare/

DIGITALE JAHRESMELDUNG

Es wird ebenso die Möglichkeit einer digitalen Jahresmeldung geben. Das Bundesministerium für Finanzen wird in den nächsten Wochen zur Aufzeichnungs- und Meldepflicht sowie zu typischen Fragen rund um die Anwendung der PRAE noch offizielle Informationen verlautbaren, die wir umgehend an Sie weiterkommunizieren werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des BMF: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2022/dezember/prae.html