Veranstalter von Sonderprüfungen aufgepasst!

Ab 2026 dürfen Sonderprüfungen, lt. ÖTO, ausschließlich durch einen aktiven Ausbildner (d.h. aktive Ausbilderlizenz) „geleitet“ bzw. „organisiert“ werden. Diese Person übernimmt dabei eine Rolle ähnlich dem Turnierbeauftragten bei Turnieren. Ihre Aufgabe ist es sicherzustellen, dass die Prüfung ÖTO-konform durchgeführt wird. Diese Person ist bei der Anmeldung (siehe Formular Anmeldung einer Sonderprüfung: http://www.stps.at/de/stps-sonderpruefungen-hufeisen) als für die „Durchführung verantwortliche Person“ anzugeben. Andere Anmeldungen können nicht mehr genehmigt werden.