Betrifft – Veranstalter von Sonderprüfungen

Aufgrund der Rückmeldungen zur seit 01.01.2026 geltenden ÖTO-Änderung wird der Passus zu den §§ 1404/1405 (Reiterpass/FENA und ÖRN) – der besagt, dass „Sonderprüfungen ausschließlich durch einen aktiven Ausbilder geleitet bzw. organisiert werden dürfen“ – vorübergehend außer Kraft gesetzt.

Diese Regelung gilt bis zur nächsten Präsidiumssitzung des OEPS am 17.03.2026, in der das Thema erneut besprochen und endgültig entschieden wird.