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Österreichisches Western-Wanderreiter-Abzeichen

§ 1407a Österreichisches Western-Wanderreiter-Abzeichen


Voraussetzung für die Erlangung des ÖWWRA ist der Besitz des WRC gemäß den Allgemeinen Richtlinien Westernreiten Teil A
Abschn. 2 P 7.

Sonderprüfung
Der eingesetzte Richter muss in der aktuellen Richterliste des BFV für Westernreitbewerbe geführt sein
Die Sonderprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:

Gangprüfung
Es ist eine Horsemanshipaufgabe im Dressurviereck in allen Grundgangarten zu reiten. Die Beurteilung erfolgt gem. den Besonderen Bestimmungen Westernreiten Teil C Abschn 2 P 9 lit d.

Geschicklichkeitsprüfung
Überwinden von natürlichen Hindernissen (drei Hindernisse mit einer Höhe von max 50 cm, Rückwärtsrichten durch ein L und Drehen des Pferdes in einem Viereck 2 x 2 m), Geschicklichkeitsaufgaben (Verladen eines Pferdes, Öffnen eines Weidetores, Slalom, etc.) und Pflichtübungen zu Pferd (Feststellen einer Marschzahl, Karte auf- und zufalten und in der Tasche versorgen, Regenschutz anlegen). Jede Aufgabe ist innerhalb von fünf Minuten zu absolvieren.
Ein Überschreiten dieser Zeit, ein dritter erfolgloser Versuch, eine der Aufgaben zu lösen, sowie Sturz führen zum Ausschluss.

Orientierungsaufgabe
Im Gelände sollen auf einer nicht markierten Strecke mit einer Länge von 10 bis 15 km vier Geländepunkte nach Karte und Kompass gefunden werden. Zwischen diesen Punkten ist das Tempo den Gelände- und Bodenverhältnissen anzupassen, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Die Strecke ist mit einem Tempo von 10 km/h zu bewältigen, woraus sich die EZ ergibt. Die Kandidaten sind mit einem zeitlichen Mindestabstand von fünf Minuten zu starten.

Die Sonderprüfung gilt als bestanden wenn
die Horsemanship-Aufgabe als „bestanden“ beurteilt wurde (entsprechend einer Bewertung von mindestens 67),
alle Aufgaben der Geschicklichkeitsprüfung in der vorgesehenen Zeit gelöst wurden und kein Ausschluss erfolgte und
bei der Orientierungsaufgabe alle vier Geländepunkte innerhalb der doppelten EZ erreicht wurden.

Alle Teilprüfungen sind auf dem gleichen Pferd zu absolvieren
Bezüglich der Ausrüstung der Pferde und Reiter gelten die Allgemeinen Turnierbestimmungen Westernreiten Teil B Abschn 4. Während der Geschicklichkeitsprüfung und der Orientierungsaufgabe ist ein Reiterhelm, der der Norm „EN 1384“ 1996 entspricht, ohne Kinnschutz zu tragen (vgl § 57 Abs 5 ÖTO).
Während der Geschicklichkeitsprüfung haben Jugendliche und Junioren (bis Vollendung 18. LJ) und während der Orientierungsaufgabe alle Kandidaten eine Sicherheitsweste, Basisnorm EN 13158 zu tragen (vgl § 57 Abs 5 ÖTO).

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